HOME  



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



>
1) Vorbemerkung
Wir verstehen uns rechtlich als Agentur (Makler), deren Aufgabe darin besteht, auf Anfragen von Kunden geeignete Referenten, Moderatoren und Prominente aus allen Bereichen für Auftritte in geschlossene Veranstaltungen sowie für Kongresse, Messen, Tagungen, Seminare und Werbung zu vermitteln.

2) Leistungen
Zu unseren Leistungen gehören: Eruierung der Verfügbarkeit und des entsprechenden Honorars von Referenten, Moderatoren, Prominenten; Übermittlung von Profilen, Fotos und Lebensläufen; Übermittlung von Anfragen, Hintergründen; Vertrags- und Rechnungsstellung, Besorgen von Veröffentlichungen, Fotos und ggf. signierten Veröffentlichungen der Referenten, etc.; ggf. Betreuung vor Ort gegen Kostenerstattung.

3) Provision, Buchung, Abrechnung und Zahlungsmodus
1 - In der Regel sind wir mit den von uns vertretenen Referenten verprovisioniert, so dass im Buchungsfalle keine zusätzliche Provision anfällt. In anderen Fällen geben wir die Honorarforderung direkt weiter und erheben eine Provision, abhängig vom Honorar und Aufwand.
2 - Sonderleistungen, Reisekosten und Transfers werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Fallen Übernachtungen an, sind diese vom Auftraggeber/Veranstalter zu buchen und zu zahlen. Ebenso sind notwendige technische Mittel kostenlos vom Auftraggeber/Veranstalter zu stellen. Telefonische Briefings sind - so angesagt - in angemessener Dauer in den Bereitstellungskosten enthalten. Persönliche Briefings werden idR. mit 50% der Bereitstellungskosten berechnet, ggf. zuzüglich Reisekosten + MWSt.
3 - Falls es -trotz nicht unerheblichen Aufwands- zu keiner Buchung kommt, erlauben wir uns, diesen Aufwand nach Agenturstunden unseren Kunden aufzugeben. (Pauschal-Vergütungen sind möglich). Für Vorab-Recherchen im Ausland wird eine Agenturstunde berechnet.
4 - Die Zahlung der Bereitstellungskosten ist zu 50% bei Buchung fällig, der Rest nach Rechnungslegung nach Veranstaltung. Bei ausgesprochener Buchung / Einladung und mit Zusage des Referenten ist unsere Leistung erbracht und es werden die Bereitstellungskosten fällig, außer es wurde anders fixiert (siehe Punkt5)).
5 - Zusatzkosten (Reise, Transfer etc.) werden separat in Rechnung gestellt und werden vom Veranstalter (auch beleglos) akzeptiert.

4) Rechtliche Stellung der Referenten und Moderatoren / KSV (KSA) / "Ausländersteuer" / Mitschnitte
1 - Dem Veranstalter sind Stil und Art der Referenten / Moderatoren bekannt. Diese sind nur an die in dem jeweiligen Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.
2 - Vortragende fallen unter die Bestimmungen der gesetzlichen Künstlersozialversicherung (KSV) nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG §§24/25). Die Künstlersozialabgabe (KSA) richtet sich nach dem Netto-Honorar und wird von der KSV jährlich festgesetzt. Der Veranstalter trägt diese Abgabe, die durch unsere Agentur abgeführt werden muß.
3 - Die vermittelten Personen sind selbständig (§7 Abs. 4 SGB IV) und führen ihre Steuern und Sozialabgaben selbst ab (Ausnahme: im Ausland steuerlich angemeldete Vortragende, bei denen im Regelfall die "Ausländersteuer" nach §50a/4 EStG + §3 SolZG. greift).
4 - Mitschnitte von Auftritten sind in jedem Falle ausdrücklich genehmigungspflichtig. Sollte der Veranstalter Mitschnitte der Veranstaltung durchführen, verpflichtet er sich bei Vermeidung von Konventionalstrafe, diese nur für interne Zwecke zu nutzen.

5) Ausfall, Krankheit
Ist die Nichteinhaltung eines Termins auf Umstände zurückzuführen, die beim Veranstalter liegen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Bereitstellungskosten fällig, so nicht anders schriftlich vereinbart.
Sollte ein Referent / Moderator aus Krankheitsgründen oder anderen beruflichen Zwängen nachweislich verhindert sein, so bemüht sich agentur schenck um vergleichbaren Ersatz binnen eines angemessenen Zeitraumes. Vortrags- und Vergütungspflicht für den ausgefallenen Referenten entfallen in solchem Falle; Schadensersatzansprüche entstehen nicht.

6) TV-Klausel/Journalistischer Kodex für Moderatoren / Moderatorinnen
Benennt der Moderator für den Auftrittstermin oder dessen Vorbereitung eine Verpflichtung bei Film, Funk oder Fernsehen, entfällt entschädigungslos die Moderations- und Vorbereitungspflicht, sofern die Anzeige beim Veranstalter spätestens drei Kalendertage vor der Veranstaltung eingeht. Der Moderator ist jedoch zu einer vergleichbaren Ersatzveranstaltung nebst Vorbereitung zu den Konditionen dieses Vertrages verpflichtet, sofern Ort und Zeit zwischen Veranstalter und dem Moderator einvernehmlich festgelegt sind. Im Falle solcher Verhinderung verpflichtet sich agentur schenck, sich um einen entsprechenden "Ersatz"-Moderator zu bemühen. Produktbezogene Statements sind nur nach vorheriger Abstimmung möglich (Journalistischer Kodex).

7) Gerichtsstand / Grundsätzliches
Der Gerichtsstand ist Berlin. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen Deutschen Rechts.

Einer angenehmen Zusammenarbeit sehen wir mit Freude entgegen


   POLITIK
   WIRTSCHAFT
   JOURNALISMUS
   WISSENSCHAFT
   SPORT / EXTREMES
   KULTUR / MEDIEN
   MODERATION
   REFERENZEN
   KONTAKTE
   AGB
   ANFRAGE
   IMPRESSUM
Informationen
über die
Künstlersozialabgabe (KSA)




Anschrift: agentur schenck, Baruther Straße 1, 10961 Berlin